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Ablaufleistung bei Versicherungen

Der Betrag, der in der privaten Rentenversicherung im Erlebensfall bzw bei Vertragsende zur Auszahlung gelangt ist die Ablaufleistung. Diese setzt sich aus dem Erlebnisfallkapital und den Gewinnanteilen, wobei Erlebnisfallkapital garantiert und Gewinnanteile nicht garantiert sind, zusammen.