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Altersvorsorge, betriebliche

Die zweite Säule der Alterssicherung ist die betriebliche Altersvorsorge. Hier gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Versorgungszusage. Man unterscheidet vier mögliche Arten: Pensionszusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung. Anspruch hat mit Verabschiedung der Rentenreform 2001 jeder Arbeitnehmer auf die Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge. Voraussetzung ist die Bereit-schaft, Teile eines Arbeitseinkommens in Beiträge zu dieser Art der Alterssicherung umzuwandeln. Allerding sind dieser Umwandlung Grenzen gesetzt.