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Anrechnungszeiten

Als Anrechnungszeiten bezeichnet man Beitragsfreie Zeiten, in denen der Versicherte durch besondere persönliche Umstände, z.B. Zeiten der Schwangerschaft, des Schulbesuches und Studiums sowie der beruflichen Ausbildung, nicht in der Lage ist Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zu zahlen. Anrechnungszeiten gleichen Beitragsverluste aus.