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Anzeigepflicht, vorvertragliche

Vor dem Abschluss eines Vertrages in der privaten Rentenversicherung sind Sie, als Versicherungsnehmer, verpflichtet, alle Ihnen bekannten Umstände, die für die Risikoübernahme durch die Versicherungsgesellschaft relevant sind, dem Versicherungsgeber anzuzeigen. Den Fragen zum Gesundheitszustand kommt dabei z. B. bei Abschluss einer Lebensversicherung besondere Bedeutung zu. Sollte der Versicherungsgeber Ihnen eine schuldhafte Verletzung dieser vorvertraglichen Anzeigepflicht nachweisen, hat er das Recht zum Rücktritt innerhalb von 10 Jahren. Teilweise wird diese Frist in den Versicherungsbedingungen auf drei Jahre eingeschränkt. Über weitere, aus der Verletzung dieser Anzeigepflicht resultierenden Rechte des Versicherungsgebers sollten Sie sich bei Abschluß einer privaten Rentensicherung umfassend informieren.