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Begünstigte Personen

Die Rentenreform 2001 spricht von begünstigten Personen bzw. gefördertem Personenkreis, Mit diesen Begriffen werden Personen bezeichnet, die nach dem reformierten Altersvermögensergänzungsgesetzes (AvmEG) eine Förderung bei der privaten Altersvorsorge in Anpruch nehmen können. Dies gilt für Arbeitenehmer und Selbständige, sofern diese nicht von der Versicherungspflicht befreit sind. Hinzukommen die Ehegatten dieser Personenkreise (sog. Ehegattenverträge).