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Beispielrechnungen

Um den möglichen Verlauf zukünftiger überschussbeteiligungen darstellen zu können, werden Beispielrechnungen zur Lebens- und privaten Rentenversicherung erstellt. Diese sind allerdings keine Garantie für den tatsächlichen Verlauf, der abhängig ist von den Kapitalerträgen, vom Sterblichkeitsverlauf und den Verwaltungskosten. Diese Beispielrechnungen müssen allerdings von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin) genehmigt werden. Dies geschieht dann, wenn die Finanzierbarkeit nachgewiesen ist.